§ 110b StPO in Nachschlagewerken § 110b StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert: Verdeckter Ermittler; Querverweise. Auf § 110b StPO verweisen folgende Vorschriften: Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) § 10 (Zeugenschutz in justizförmigen Verfahren) Was ist das? Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier: Mit Link Abkürzungen ausschreiben Kürzere Variante (ohne. Es handelt sich beim Verdeckten Ermittler (in der StPO geregelt in §§ 110a-110c) um einen entsprechend geschulten und qualifizierten Polizeibeamten, der unter einer sog. Legende, also einer falschen Identität mit falschem Namen und falscher Lebensgeschichte, auch mit falschen Papieren, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität ermittelt. Der Einsatz als VE ist nicht. Die Vorschriften der StPO zum Einsatz Verdeckter Ermittler (§§ 110a bis 110e) sind auf Vertrauenspersonen, deren Einsatz auf die Generalklauseln der §§ 161, 163 StPO gestützt wird, nicht entsprechend anwendbar (BGHSt 41, 42, 44).Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl Die Regelungen der §§ 110 a ff. StPO über Verdeckte Ermittler sind auf Vertrauenspersonen der Polizei nicht entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn sich deren Einsatz gegen einen bestimmten Beschuldigten richtet. StPO § 110 a ff. 3 Es handelt sich um Polizeibeamte, die nach Maßgabe der Bestimmungen der StPO bzw. der Polizeigesetze der Bundesländer unter einer ihnen ver- liehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) mit einem festumrissenen Auftrag ihrer Vorgesetzten unerkannt im Milieu ermitteln. Über das dort Festgestellte sind sie Zeugen
§ 110b StPO Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten
Der Zeuge ist gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO gehalten, im Zusammenhang von dem Gegenstand der Vernehmung zu berichten. Läßt sich im Wege des Beweisantragsrechtes 'ermitteln', daß herausragende 'Nebensächlichkeiten' in den Angaben der VP fehlen, wie z.B. ein markantes Treffen in der Wohnung des VP, bei dem der Betroffene auch noch übernachtet hat, wird für jedes Gericht deutlich, daß.
Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. VE dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen. (§110a Absatz II StPO). Es handelt sich um speziell ausgewählte und ausgebildete Polizeibeamte, die unter klar definierten.
V-Leute im Recht. Von Regierungsdirektor Dr. jur. Jens Singer1 Der Einsatz von V-Leuten ist spätestens seit dem 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterten NPD-Verbot2 ein immer wieder kehrendes Thema der Inneren Sicherheit.Die Vorstellungen in der Öffentlichkeit von V-Leuten und ihrer Führung sind geprägt von einzelnen Vorfällen, von denen häufig verallgemeinernd auf das.
§ 163 StPO (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren) lässt die Anwendung von Zwang nicht zu. Das entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, denn im § 163 StPO heißt es sinngemäß, dass Ermittlungen nur dann auf § 163 StPO gestützt werden können, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften greifen. Gemeint sind die speziellen Eingriffsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden.
Würde durch die Telekommunikationsüberwachung bekannt werden, dass ein VE- oder VP-Einsatz durchgeführt wurde, reicht das aber nicht aus, von der Benachrichtigung abzusehen (§ 101 Abs. 5 S. 1 2. Alt. StPO). Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist anders als bei § 101 Abs. 1 StPO alte Fassung kein Grund mehr, die Benachrichtigung zu unterlassen. Spätestens 12 Monate nach.
VE und VP Netz - Rettung - Rech
Razziengesetzen. § 111 StPO ermöglichte es nun, an polizeilichen Kontrollstellen jedermann auf seine Identität zu überprüfen und zu durchsuchen. Voraussetzung war und ist, dass bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 129a Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB, terroristische Vereinigung), eine der dort aufgeführten Katalogtaten oder ein. Rechtsgrundlage ist § 161 StPO. Die Einzelheiten regeln Verwaltungsvorschriften der Innen- und Justizminister. Zulässig ist der Einsatz vor allem bei Ok-Verfahren, BtM-Sachen und sonst bei.
Video: BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94 - dejure.or
Vorrang der StPO vor dem Polizeirecht Von großem Aussagewert ist das BGH-Urteil von 1999 (12). Es führt aus, dass der VP-Einsatz zwar auch präventiv (polizeirechtlich) zulässig ist, nicht aber der Lockspitzeleinsatz, der selbst im Fall einer Gemengelage einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen ist (Rn 52) Dies gilt unabhängig davon, ob der VP-Einsatz ursprünglich (bis zur Tatprovokation) der präventiven Gefahrenabwehr diente oder von Anfang an repressiven Charakter hatte. Die Rechtmäßigkeit des Lockspitzeleinsatzes ist selbst im Fall einer Gemengelage (Nack aaO § 110a Rdn. 14 m.w. Nachw.) einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen (Rieß in LR StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 64) Dies gilt unabhängig davon, ob der VP-Einsatz ursprünglich (bis zur Tatprovokation) der präventiven Gefahrenabwehr diente oder von Anfang an repressiven Charakter hatte. Die Rechtmäßigkeit des Lockspitzeleinsatzes ist selbst im Fall einer Gemengelage (Nack a.a.O. § 110 a Rdn. 14 m.w.N.) einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen (Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 163. Unter der Geltung des § 68 StPO aF stand die Frage nach einer allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft im Vordergrund. Seine Identität sollte voll gewahrt werden, um die Einholung von Erkundigungen über ihn - seinen Leumund - zu ermöglichen. Heute geht es bei der Glaubwürdigkeitsprüfung mehr um die Analyse des Aussageinhalts, d.h. um. Im Strafverfahrensrecht ist die Situation anders, weil Erkenntnisse aus dem VP-Einsatz im Rahmen der Akteneinsicht dem jeweiligen Be- schuldigten bekannt werden. 36 Soweit sie beweiserheblich sind, fließen sie ins Gerichtsverfahren ein und unterliegen dort einer zusätzlichen Form der nachträglichen richterlichen Kontrolle. 37 Allerdings werden auch hier die verantwortlichen Stellen stets.
Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung (§ 229 Abs 1 Z 3 StPO) nicht ausreichen, um den Schutzzweck (persönliche Sicherheit des VE oder VP) zu erfüllen. Unter einer außergewöhnlich schwerwiegenden Straftat werden folgende Ausführungen verstanden: - Ein Verbrechen wiegt schwer, wenn es objektiv besonders wichtige Rechtsgüter verletzt. Typischerweise schwere Verbrechen sind etwa Töt StPO, dessen Bedeutung aber völlig überschätzt wird, denn in der Praxis taucht er nur gelegentlich auf. Der »nicht offen ermittelnde Beamte» (noe B)2 und die » Vertrauensperson » (VP)3 beherrschen die polizeiliche Ermittlungstätigkeit, um nicht zu sagen die Szene. Damit geht u. a. einher, daß auch der Strafprozeß selbst zu einem »Geheimprozeß» in folgendem Sinne wird: Die Akten. Die Vorschriften der StPO zum Einsatz Verdeckter Ermittler (§§ 110a bis 110e) sind auf VP, deren Einsatz auf die Generalklauseln der §§ 161, 163 StPO gestützt wird, nicht entsprechend.
DFR - BGHSt 41, 42 - Einsatz von Vertrauenspersone
Mit dem Hinweis auf die StPO bringt sie zum Ausdruck: Ab 2008 hätte man solche verdeckte Ermittlungen nicht mehr nach SPG laufen lassen können, sondern dafür die Anordnung der StA gebraucht (was auch richtig ist, weil lang andauernde Strukturermittlungen nach dem SPG gar nicht zulässig sind, vgl Theuer, JSt 2010, 211 mwN, so auch Arleth im Urteil); man habe diese Anordnung aber nicht.
für den VP-Einsatz zuständigen Staatsanwaltschaft beendet (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7591). In einer Entscheidung vom 11. Dezember 2013 hat der BGH darauf . hingewiesen, dass rechtsstaatliche Belange namentlich auch durch ein etwai-ges Strafverfahren gegen die VP zu gewährleisten sind (5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 281). In.
den VP-Einsatz zuständigen Staatsanwaltschaft beendet (Antwort der Bundes-regierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7591). In einer Entscheidung vom 11. Dezember 2013 hat der BGH darauf hingewie- sen, dass rechtsstaatliche Belange namentlich auch durch ein etwaiges Straf-verfahren gegen die VP zu gewährleisten sind (5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 281). In.
Nach der Verabschiedung des OrgKG wurden auch die Richtlinien über den VE- (und VP-) Einsatz novelliert. Begrifflich schloß man sich zunächst der Definition der StPO an; in den Bestimmungen selbst wird aber ausdrücklich die Ermittlungstätigkeit sonstiger nicht offen ermittelnder Polizeibeamter erwähnt. Mit anderen Worten: Alle nicht mit einer auf Dauer (?) angelegten Legende.
Inhaltsverzeichnis II. Die präventiv-polizeilichen Generalklauseln für die Datenerhe-bung des § 20 II und III PolG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Gleichwohl wird man die Kriterien, die der Gerichtshof zum undercover agent entwickelt, auf den Verdeckten Ermittler, wie er dem deutschen Recht bekannt ist (§§ 110 ff. StPO), anwenden müssen. In den meisten Fällen, in denen sich der Gerichtshof mit verdeckten Ermittlungen zu befassen hatte, ging es nicht um Geheimdienste und Agenten sondern um staatlich eingesetzte Polizeibeamte, die.
StPO haben sich die Voraussetzungen für die Zweckänderung an entsprechenden Grundsätzen zu orientieren. Da die Daten durch einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff erlangt worden sind, wäre es verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, die Übermittlungsschwelle unter diejenige abzusenken, die im Rahmen der Gefahrenabwehr für entsprechende Eingriffe in das Grundrecht der. StPO), anwenden müssen. In den meisten Fällen, in denen sich der Gerichtshof mit verdeckten Ermittlungen zu befassen hatte, ging es nicht um Geheimdienste und Agenten sondern um staatlich eingesetzte Polizeibeamte, die unserem Be-griff des Verdeckten Ermittlers aus der StPO weitgehend entsprechen Dies gilt unabhängig davon, ob der VP-Einsatz ursprünglich (bis zur Tatprovokation) der präventiven Gefahrenabwehr diente oder von Anfang an repressiven Charakter hatte. Die Rechtmäßigkeit des Lockspitzeleinsatzes ist selbst im Fall einer Gemengelage (Nack aaO § 110a Rdn. 14 m. w. Nachw. ) einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen (Rieß in LR StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 64). Die. Legaldefinition nach § 110a II 1 StPO, im Wesentlichen den Definitionen in § 36a I 1 NSOG sowie § 14 I Nr. 8 NVerfSchG entsprechend. Vgl. Ellbogen, Klaus: Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten, Berlin 2004, S. 49
Dies gilt unabhängig davon, ob der VP-Einsatz ursprünglich (bis zur Tatprovokation) der präventiven Gefahrenabwehr diente oder von Anfang an repressiven Charakter hatte. Die Rechtmäßigkeit des Lockspitzeleinsatzes ist selbst im Falle einer Gemengelage einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen (BGHSt 45, 321, 337)
Dies gilt unabhängig davon, ob der VP-Einsatz ursprünglich (bis zur Tatprovokation) der präventiven Gefahrenabwehr diente oder von Anfang an repressiven Charakter hatte. Die Rechtmäßigkeit des Lockspitzeleinsatzes ist selbst im Falle einer Gemengelage einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen (BGHSt 45, 321, 337) [BGH 18.11.1999.
Der VP-Einsatz des Verfassungsschutzes dient der langfristi-gen Beobachtung von Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs.1 VSG NRW. Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme von Informanten und den Einsatz von Vertrau-enspersonen ist im Bereich der Strafverfolgung § 163 StPO und im Bereich der Gefahren-abwehr § 19 PolG NRW. Ergänzende Regelungen werden in Anlage D der Richtlinien für das.
VP-Einsatz, zu prüfen. Dabei ist festzustellen, dass es sich. bei V um eine solche Person, deren Zusammenarbeit mit. dem BKA Dritten nicht bekannt ist, handelt. Auch die Anordnungsregelung des § 23 III BKAG ist mit . der Entscheidung L/SG eingehalten. Die RiS-spezifischen. Formvorschriften des § 23 II-V BKAG sind als berücksichtigt. zu unterstellen. Die Adressatenregelung ergibt sich hier.
ISBN: 978-3-8011-0877-9: Autor(en): Thomas Model; Gerd Thielmann; Jürgen Weibler Auflage: 2. Auflage 2020: Format: 247 Seiten, 16,5 x 24 cm Broschu
StPO vergleichbaren Grad verdächtig ist, an einer bereits begangenen Straftat beteiligt gewesen zu sein oder zu einer zukünftigen Straftat bereit zu sein; hierfür müssen also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der VP-Einsatz ursprünglich (bis zur Tatprovokation) der präventiven Gefahrenabwehr diente oder von Anfang an repressiven Charakter.
Cilip Nr. 54 - V-Personen als Beweismitte
3 Abs. 1 GG, da eine Ungleichbehandlung der strafprozessualen Verwertung der Erkenntnisse aus einem VP-Einsatz unter Geheimhaltung der Identität der Vertrauensperson einerseits und der strafprozessualen Verwertung der Erkenntnisse von Kronzeugen nach § 46 b StGB bzw. § 31 BtMG andererseits, die trotz vergleichbarer Gefährdungslage regelmäßig als Zeugen in öffentlicher Hauptverhandlung.
Thema: Diebstahl / Körperverletzung / StPO [verdeckte Ermittler]: § 242 I StGB (a.F. v.10.03.1987, vgl. § 242 I StGB n.F. v.26.01.1998 hins. Drittzueignung) Diebstahl [hier: Gewahrsamslockerung; Drittzueignung; §§ 110a, 110c StPO Befugnisse des verdeckten Ermittlers (-), keine Rechtfertigung des Diebstahls; § 34 StGB rechtfertigender Notstand (-), staatliche Strafverfolgungsinteressen.
17.10.3 Beginn VP-Einsatz Amigo Mit Schreiben vom 27.08,2009 wurde von der StA Heilbronn in den VP-Einsatz eingewilligt Die VP wurde in der Folge beauftragt, Kontakt zu der Sertjin, Slobodanka HINKEL (Spitzname SUZI), herzustellen und weitere Infonnationen zu Tat/Tätern zu beschaffen
Nach Zusicherung der Vertraulichkeit und Genehmigung für den geplanten VP-Einsatz berichtete die VP über Erkenntnisse zu der international agierenden Tätergruppe ‚Pink Panther', die in verschiedenen Deliktbereichen, jedoch überwiegend im Bereich Juwelierraub, aktiv sei. Diese lose zusammengehörige Gruppierung setzt sich aus Ex-Jugoslawen zusammen. Der Zusammenhang der Bande ergibt.
Gemäß § 48 Abs. 1 StPO sind Zeugen verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt. Nach dem Unmittelbarkeitsgrundsatz des § 250 StPO müsste eine V-Person als Zeuge unmittelbar in der Hauptverhandlung vernommen werden. § 250 StPO bringt den Grundsatz der. 3.5.4. Der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP-Einsatz) 76 4. Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation 77 4.1. Einführung 77 4.2. Das geschützte Rechtsgut 79 4.3. Tatbestandliche Voraussetzungen 81 4.3.1. Finanzinstrumente 8 Beschwerden gem. § 33 StPO 1 (2) 5 2 10 6 Div. Gesamtgericht 8 6 7 2 15 14 Total 2004 804 (42) 191 106 1'143 Total 2003 727 (20) 115 66 1037 7 Überprüfung OV, Anordnung Ersatzmassnahmen, Verzicht Mitteilung Obs./VP-Einsatz/TK und Umteilungen lässig. 3Berufsgeheimnisträger nach den §§ 53, 53a StPO sind nicht verpflichtet, personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, zu übermitteln; hierauf ist im Ersuchen um Übermittlung hinzuweisen. (3) 1Die Maßnahmen dürfen nur durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr im Verzug auch durch die in Art. 36 Abs. 4 Satz 2 genannten Personen. 2Die.
Auch wenn der in § 81a Abs. 2 StPO gesetzlich angeordnete Richtervorbehalt nicht auf einer zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgabe beruhen mag (vgl. BVerfGK 14, 107 <113>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10 -, EuGRZ 2011, S. 183 <185>), bestehen doch aus rechtsstaatlicher (Art. 20 Abs. 3 GG) wie auch grundrechtlicher (Art. 2 Abs. 2 GG. Gesetzlich zugelassene Verteidiger, 138 Abs. 1 StPO Bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwälte Rechtslehrer an deutschen Hochschulen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer ( 392 Abs. 1 Halbsatz 1 AO) Exkurs: Gerichtlich zugelassene Verteidiger, 138 Abs. 2 StPO 227 V. Rechte des Verteidigers Die Verteidigerrechte im Überblick Reduzierte. 66/04 vom 24.6.2004 unter Verweis auf Ratz, StPO § 281 Rz 376; 11 Os 138/00). Zum Schutze der Identität des VE oder der VP besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer anonymen Aussage (vgl. § 162 StPO) und des Ausschlusses der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung (vgl. § 229 Abs. 1 Z 3 StPO)
Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung de 17.10.2 Maßnahmen gemäß § 163 f u nd 100 h StPO Mit Beschluss des AG Heilbronn vom 28,08.2009; /Kz,: 42 Gs 7783/09 wurde die längerfristige Observation der Wohnung von Slobodanka HINKEL angeordnet, um die bislang namentlich nicht bekannte Kontaktperson identifizieren zu können. Der Zugangsbereich zur Wohnung der Slobodanka HINKEL in Böblingen wurde im Zeitraum von 01.09.2009 bis 05.10.
Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen Polizei NR
§ 101 StPO hat den Kreis der zu benachrichtigenden Personen aus § 100d Abs. 8 StPO a.F. nicht verändert. Neu gefasst wurde allerdings das Unterbleiben der Benachrichtigung, wenn ihr über-wiegend schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Nach-forschungen zur Feststellung der Identität der Personen sind bei allen eigentlich zu Benachrichtigenden - und nicht mehr nur.
Dass die neue StPO seit 2008 gilt, weiß jeder Polizeibeamte. Daher ist auch bei OL B ÖCK ein Irrtum ausgeschlossen. CI B OGNER sagte auch aus, eine Vertrauensperson wäre nur für einen relativ kurzen Zeitraum eingesetzt worden, man hätte den Einsatz aber nach relativ kurzem Zeitraum von sich aus beendet. Tatsächlich wurde die VP nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern für 5.
Bezüge der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg-BERICHT - 31. Januar 2014 VORWORT Wenn Geschichte Sinn machen soll, dann den, aus Fehlern zu lernen, Verantwortung zu übernehmen und zu versuchen, es besser zu machen (Charlotte Knobloch
V-Leute im Recht - Kriminalpolize
Aus dem VP Akt des Büro 5.3 sei ersichtlich, dass eine Summe von 2.000.- Euro an den damaligen Mitarbeiter der Zielfahndung, N.N., ausbezahlt worden wäre. Ein diesem Akt beiliegender Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung beinhalte die Belege und Ausgaben für diesen VP-Einsatz und auch die Retournierung eines Betrages von 430,28 Euro JR 2000 Heft 10 Entscheidungen - Verfassungsrecht das nur in einen Zusammenhang, welcher Personalität, also Kategorisches, nicht kennt. So gesehen, also bei der Stilisierung der Leibesfrucht zum bloßen Gut, mag die Erteilung der Bescheinigung gerechtfertigte Beihilfe sein (obgleich sie Beihilfe bleibt). Beispielhaft gesprochen, wer dem Mörder das Opfer (eine Person) zuführt, damit er nicht. Mehrere Novellen der StPO aus dem Jahre 2000 wurden in den Text der Übersetzung eingearbeitet. Am wurde eine weitere, ca. 200 Artikel umfassende, Novelle vom polnischen Parlament verabschiedet. Auch diese Novelle wurde übersetzt und in den bestehenden Text der Übersetzung eingearbeitet. Überraschend legte der polnische Präsident am 9. Oktober 2001 ein Veto gegen diese Novelle ein, was zur. Abschlussbericht - Prof. Dr. Hajo Funk
Benachrichtigung über Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme
Verpolizeilichung des Strafverfahrens - Eine
VP der Polizei Seite 2 - Strafrecht - JuraForum
Cyberfahnder - geheime Ermittlunge
BGH 1 StR 221/99 - 18
DFR - BGHSt 45, 321 - Tatprovokation durch Vertrauensperso
BGH 1 StR 111/02 - 26
GRIN - Der Einsatz von V-Personen zur Bekämpfung des
Die Reduktion der Verteidigungsrechte im Anti-OK
Wiederaufnahme und Justizwillkür Seite 3 - Strafrecht
Fortführungsantrag Anzeige gegen SOKO-Leitung wegen
Von „Verdeckten Ermittlern,NoePs, „qualifizierten
Unbenanntes Dokumen
Cyberfahnder - Meldungen - Dezember 200
BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99 opinioiuris.d
Demokratie-Dialog, Beitrag · Mission in der Grauzone · FoDE
Diplomarbeiten24.de - Der Einsatz von V-Personen zur ..
V-Mann betreibt Aufstiftung bzgl
BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01 opinioiuris.d
Klausur im Fach Eingriffsrecht - Kriminalisti
Verlag Deutsche Polizeiliteratur Gmb
BGH, Urteil vom 30. 5. 2001 - 1 StR 42/0
BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/0
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28
Großer Schein Strafrecht - Hausarbeite
Ihr hattet fremde DNA auf Martin Arnolds Uniformhemd, von